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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen für Premium-Fahrzeuge

Gültig ab: 1. Januar 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen der Balliutili AG (nachfolgend "Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend "Mieter") über die Vermietung von Kraftfahrzeugen.

1.1 Vertragspartner

Balliutili AG
Bahnhofstrasse 45
8001 Zürich
Schweiz

Handelsregister: CHE-123.456.789
USt-IdNr.: CHE-123.456.789 MWST

1.2 Geltung

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Reservierung

Der Mietvertrag kommt durch die Bestätigung der Reservierung durch den Vermieter zustande. Die Reservierung kann erfolgen:

  • Online über die Website
  • Telefonisch
  • Per E-Mail
  • Persönlich in der Geschäftsstelle

2.2 Vertragsbestätigung

Der Vermieter bestätigt jede Reservierung schriftlich oder elektronisch. Die Bestätigung enthält alle wesentlichen Vertragsbestandteile.

3. Voraussetzungen für die Anmietung

3.1 Mindestalter und Führerschein

  • Mindestalter: 21 Jahre (für Luxus- und Sportwagen 25 Jahre)
  • Führerscheinbesitz: Mindestens 3 Jahre gültiger Führerschein
  • Internationale Fahrer: Internationaler Führerschein erforderlich

3.2 Erforderliche Dokumente

Bei Fahrzeugübernahme sind vorzulegen:

  • Gültiger Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kreditkarte des Hauptfahrers
  • Bei Firmenkunden: Handelsregisterauszug

3.3 Kaution

Für jedes Fahrzeug wird eine Kaution auf der Kreditkarte blockiert:

  • Standardfahrzeuge: CHF 2.000
  • Luxusfahrzeuge: CHF 5.000
  • Sportwagen: CHF 10.000
  • Supersportwagen: CHF 25.000

4. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Die Mietpreise richten sich nach der aktuellen Preisliste und beinhalten:

  • Grundmiete
  • Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung
  • Haftpflichtversicherung
  • Diebstahlschutz
  • Mehrwertsteuer

4.2 Zusätzliche Kosten

Nicht im Mietpreis enthalten sind:

  • Kraftstoff
  • Mautgebühren und Parkgebühren
  • Zusatzfahrer (CHF 25/Tag)
  • Jungfahrerzuschlag unter 25 Jahren (CHF 35/Tag)
  • Einwegmiete
  • Reinigungskosten bei starker Verschmutzung

4.3 Zahlung

  • Reservierung: 30% Anzahlung bei Buchung
  • Restbetrag: Bei Fahrzeugübernahme
  • Zahlungsarten: Kreditkarte, Banküberweisung
  • Währung: Schweizer Franken (CHF)

5. Fahrzeugübernahme und -rückgabe

5.1 Übernahme

Bei der Fahrzeugübernahme wird gemeinsam ein Übergabeprotokoll erstellt, das festhält:

  • Zustand des Fahrzeugs (Schäden, Kratzer)
  • Kilometerstand
  • Tankfüllung
  • Vollständigkeit der Ausstattung
  • Funktionsfähigkeit aller Systeme

5.2 Rückgabe

Das Fahrzeug ist zurückzugeben:

  • Zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort
  • Im gleichen Zustand wie übernommen
  • Mit der gleichen Tankfüllung
  • Gereinigt (normale Verschmutzung akzeptabel)
  • Mit allen übernommenen Gegenständen

5.3 Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe ohne Vereinbarung wird berechnet:

  • Bis 3 Stunden: 25% des Tagespreises
  • 3-6 Stunden: 50% des Tagespreises
  • Über 6 Stunden: Vollständiger Tagespreis

6. Nutzung des Fahrzeugs

6.1 Erlaubte Nutzung

Das Fahrzeug darf nur verwendet werden für:

  • Private oder geschäftliche Fahrten
  • Fahrten auf öffentlichen Straßen
  • Fahrten innerhalb der Schweiz und EU
  • Transport von Personen und Gepäck

6.2 Verbotene Nutzung

Nicht erlaubt sind:

  • Fahrten auf Rennstrecken oder Geschwindigkeitstests
  • Geländefahrten oder Offroad-Nutzung
  • Transport gefährlicher Güter
  • Fahrzeugverleih an Dritte
  • Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Fahrlässiger oder grob fahrlässiger Umgang

6.3 Fahrberechtigte Personen

Fahrberechtigt sind nur:

  • Der im Mietvertrag eingetragene Hauptmieter
  • Zusätzlich eingetragene und zugelassene Fahrer
  • Personen mit gültigem Führerschein und Mindestalter

7. Versicherung und Haftung

7.1 Versicherungsschutz

Alle Fahrzeuge sind versichert mit:

  • Haftpflichtversicherung: CHF 50 Millionen
  • Vollkaskoversicherung: Mit Selbstbeteiligung
  • Diebstahlschutz: Vollständiger Schutz
  • Pannenhilfe: 24/7 europaweit

7.2 Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung beträgt:

  • Standardfahrzeuge: CHF 1.500
  • Luxusfahrzeuge: CHF 3.000
  • Sportwagen: CHF 5.000
  • Supersportwagen: CHF 10.000

7.3 Haftungsausschluss

Der Versicherungsschutz entfällt bei:

  • Grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Fahren ohne gültigen Führerschein
  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch
  • Teilnahme an Rennen oder Rallyes
  • Verletzung der Sorgfaltspflicht

8. Pannenhilfe und Schäden

8.1 Pannenhilfe

Bei Pannen oder Unfällen ist umgehend zu kontaktieren:

24/7 Notfall-Hotline: +41 44 250 40 01
Polizei (bei Unfällen): 117
Ambulanz: 144

8.2 Verhalten bei Schäden

Bei Schäden oder Unfällen ist zu beachten:

  • Sofortige Meldung an den Vermieter
  • Polizei rufen (bei Personenschäden obligatorisch)
  • Unfallstelle sichern
  • Daten aller Beteiligten aufnehmen
  • Fotos der Unfallstelle und Schäden
  • Keine Schuldanerkenntnis abgeben

9. Stornierung und Änderungen

9.1 Stornierung durch den Mieter

Stornierungsgebühren:

  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: Kostenfrei
  • 15-29 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
  • 8-14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
  • Weniger als 8 Tage: 100% des Mietpreises

9.2 Änderungen der Buchung

Änderungen sind möglich gegen Gebühr:

  • Fahrzeugkategorie: Preisdifferenz plus CHF 50
  • Mietdauer: CHF 25 Bearbeitungsgebühr
  • Abhol-/Rückgabeort: CHF 50 plus eventuelle Mehrkosten

9.3 Stornierung durch den Vermieter

Der Vermieter kann stornieren bei:

  • Falschen Angaben des Mieters
  • Zahlungsverzug
  • Höherer Gewalt
  • Technischen Defekten

10. Datenschutz

Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Der Mieter stimmt der Datenverarbeitung für Vertragszwecke zu.

11. Besondere Bestimmungen

11.1 Winterreifen

Von Oktober bis März sind alle Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet. Schneeketten sind auf Anfrage verfügbar.

11.2 Verkehrsverstöße

Verkehrsverstöße gehen zu Lasten des Mieters. Für die Bearbeitung von Bußgeldern wird eine Gebühr von CHF 35 erhoben.

11.3 Reinigung

Rauchen ist in allen Fahrzeugen verboten. Bei Verstoß wird eine Reinigungsgebühr von CHF 200 erhoben.

12. Gewährleistung

Der Vermieter gewährleistet:

  • Verkehrssicherheit und Zulassung des Fahrzeugs
  • Funktionsfähigkeit aller sicherheitsrelevanten Systeme
  • Ordnungsgemäßen Zustand bei Übergabe

13. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks) ist der Vermieter von der Leistungspflicht befreit. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Rechtswahl

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.

14.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

14.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.4 Änderungen

Änderungen der AGB werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht binnen 14 Tagen widersprochen wird.

Stand: Januar 2025
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