Gültig ab: 1. Januar 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen der Balliutili AG (nachfolgend "Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend "Mieter") über die Vermietung von Kraftfahrzeugen.
1.1 Vertragspartner
1.2 Geltung
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Reservierung
Der Mietvertrag kommt durch die Bestätigung der Reservierung durch den Vermieter zustande. Die Reservierung kann erfolgen:
- Online über die Website
- Telefonisch
- Per E-Mail
- Persönlich in der Geschäftsstelle
2.2 Vertragsbestätigung
Der Vermieter bestätigt jede Reservierung schriftlich oder elektronisch. Die Bestätigung enthält alle wesentlichen Vertragsbestandteile.
3. Voraussetzungen für die Anmietung
3.1 Mindestalter und Führerschein
- Mindestalter: 21 Jahre (für Luxus- und Sportwagen 25 Jahre)
- Führerscheinbesitz: Mindestens 3 Jahre gültiger Führerschein
- Internationale Fahrer: Internationaler Führerschein erforderlich
3.2 Erforderliche Dokumente
Bei Fahrzeugübernahme sind vorzulegen:
- Gültiger Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Kreditkarte des Hauptfahrers
- Bei Firmenkunden: Handelsregisterauszug
3.3 Kaution
Für jedes Fahrzeug wird eine Kaution auf der Kreditkarte blockiert:
- Standardfahrzeuge: CHF 2.000
- Luxusfahrzeuge: CHF 5.000
- Sportwagen: CHF 10.000
- Supersportwagen: CHF 25.000
4. Mietpreise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die Mietpreise richten sich nach der aktuellen Preisliste und beinhalten:
- Grundmiete
- Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung
- Haftpflichtversicherung
- Diebstahlschutz
- Mehrwertsteuer
4.2 Zusätzliche Kosten
Nicht im Mietpreis enthalten sind:
- Kraftstoff
- Mautgebühren und Parkgebühren
- Zusatzfahrer (CHF 25/Tag)
- Jungfahrerzuschlag unter 25 Jahren (CHF 35/Tag)
- Einwegmiete
- Reinigungskosten bei starker Verschmutzung
4.3 Zahlung
- Reservierung: 30% Anzahlung bei Buchung
- Restbetrag: Bei Fahrzeugübernahme
- Zahlungsarten: Kreditkarte, Banküberweisung
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
5. Fahrzeugübernahme und -rückgabe
5.1 Übernahme
Bei der Fahrzeugübernahme wird gemeinsam ein Übergabeprotokoll erstellt, das festhält:
- Zustand des Fahrzeugs (Schäden, Kratzer)
- Kilometerstand
- Tankfüllung
- Vollständigkeit der Ausstattung
- Funktionsfähigkeit aller Systeme
5.2 Rückgabe
Das Fahrzeug ist zurückzugeben:
- Zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort
- Im gleichen Zustand wie übernommen
- Mit der gleichen Tankfüllung
- Gereinigt (normale Verschmutzung akzeptabel)
- Mit allen übernommenen Gegenständen
5.3 Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe ohne Vereinbarung wird berechnet:
- Bis 3 Stunden: 25% des Tagespreises
- 3-6 Stunden: 50% des Tagespreises
- Über 6 Stunden: Vollständiger Tagespreis
6. Nutzung des Fahrzeugs
6.1 Erlaubte Nutzung
Das Fahrzeug darf nur verwendet werden für:
- Private oder geschäftliche Fahrten
- Fahrten auf öffentlichen Straßen
- Fahrten innerhalb der Schweiz und EU
- Transport von Personen und Gepäck
6.2 Verbotene Nutzung
Nicht erlaubt sind:
- Fahrten auf Rennstrecken oder Geschwindigkeitstests
- Geländefahrten oder Offroad-Nutzung
- Transport gefährlicher Güter
- Fahrzeugverleih an Dritte
- Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Fahrlässiger oder grob fahrlässiger Umgang
6.3 Fahrberechtigte Personen
Fahrberechtigt sind nur:
- Der im Mietvertrag eingetragene Hauptmieter
- Zusätzlich eingetragene und zugelassene Fahrer
- Personen mit gültigem Führerschein und Mindestalter
7. Versicherung und Haftung
7.1 Versicherungsschutz
Alle Fahrzeuge sind versichert mit:
- Haftpflichtversicherung: CHF 50 Millionen
- Vollkaskoversicherung: Mit Selbstbeteiligung
- Diebstahlschutz: Vollständiger Schutz
- Pannenhilfe: 24/7 europaweit
7.2 Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung beträgt:
- Standardfahrzeuge: CHF 1.500
- Luxusfahrzeuge: CHF 3.000
- Sportwagen: CHF 5.000
- Supersportwagen: CHF 10.000
7.3 Haftungsausschluss
Der Versicherungsschutz entfällt bei:
- Grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- Fahren ohne gültigen Führerschein
- Alkohol- oder Drogenmissbrauch
- Teilnahme an Rennen oder Rallyes
- Verletzung der Sorgfaltspflicht
8. Pannenhilfe und Schäden
8.1 Pannenhilfe
Bei Pannen oder Unfällen ist umgehend zu kontaktieren:
8.2 Verhalten bei Schäden
Bei Schäden oder Unfällen ist zu beachten:
- Sofortige Meldung an den Vermieter
- Polizei rufen (bei Personenschäden obligatorisch)
- Unfallstelle sichern
- Daten aller Beteiligten aufnehmen
- Fotos der Unfallstelle und Schäden
- Keine Schuldanerkenntnis abgeben
9. Stornierung und Änderungen
9.1 Stornierung durch den Mieter
Stornierungsgebühren:
- Bis 30 Tage vor Mietbeginn: Kostenfrei
- 15-29 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
- 8-14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
- Weniger als 8 Tage: 100% des Mietpreises
9.2 Änderungen der Buchung
Änderungen sind möglich gegen Gebühr:
- Fahrzeugkategorie: Preisdifferenz plus CHF 50
- Mietdauer: CHF 25 Bearbeitungsgebühr
- Abhol-/Rückgabeort: CHF 50 plus eventuelle Mehrkosten
9.3 Stornierung durch den Vermieter
Der Vermieter kann stornieren bei:
- Falschen Angaben des Mieters
- Zahlungsverzug
- Höherer Gewalt
- Technischen Defekten
10. Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Der Mieter stimmt der Datenverarbeitung für Vertragszwecke zu.
11. Besondere Bestimmungen
11.1 Winterreifen
Von Oktober bis März sind alle Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet. Schneeketten sind auf Anfrage verfügbar.
11.2 Verkehrsverstöße
Verkehrsverstöße gehen zu Lasten des Mieters. Für die Bearbeitung von Bußgeldern wird eine Gebühr von CHF 35 erhoben.
11.3 Reinigung
Rauchen ist in allen Fahrzeugen verboten. Bei Verstoß wird eine Reinigungsgebühr von CHF 200 erhoben.
12. Gewährleistung
Der Vermieter gewährleistet:
- Verkehrssicherheit und Zulassung des Fahrzeugs
- Funktionsfähigkeit aller sicherheitsrelevanten Systeme
- Ordnungsgemäßen Zustand bei Übergabe
13. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks) ist der Vermieter von der Leistungspflicht befreit. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Rechtswahl
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
14.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
14.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.4 Änderungen
Änderungen der AGB werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht binnen 14 Tagen widersprochen wird.